Kontaktdaten
Dipl.- Ing. Thomas Hankel
Beratender Ingenieur &
Sachverständiger für Brandschutz
Software Center 1
35037 Marburg
Telefon: (06421) 48 56 - 98
E-Mail: info@hankel.de

Brandlastermittlung
In Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Einführung der Industriebaurichtlinie in den einzelnen Bundesländern ist es ggf. erforderlich, bei der Planung von Neubauten, aber auch Umbauten, die eine Nutzungsänderung nach sich ziehen, eine Brandlastermittlung durchzuführen.


Die Brandlastberechnung dient dazu, objektive Kriterien zur Beurteilung eines Projektes bezüglich der Brandgefährdung zu erhalten.
Sie ist dann Grundlage für ein Brandschutzkonzept gemäß Industriebaurichtline.


Die Erfassung der brennbaren Stoffe wird von uns vor Ort ermittelt und erfolgt unter Berücksichtigung folgender Faktoren:

Masse des einzelnen ungeschützten oder geschützten Stoffes in kg

Heizwert des einzelnen Stoffes in kWh/kg

Abbrandfaktor des einzelnen brennbaren Stoffes

Kombinationsbeiwert nach Abschnitt 6.5
bzw. 6.6 DIN 18 230, Teil 1

Fläche des Brandbekämpfungsabschnitts in m²

Mit diesem genauen Verfahren ist eine gezielte brandschutztechnische Auslegung des Gebäudes entsprechend dem tatsächlichen Brandrisiko möglich.